Allgemeine Geschäftsbedingungen für 3D-Druck-Online-Bestellungen

Murtfeldt Kunststoffe GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Bei Unternehmen i. S. des § 310 Abs. 1 BGB  können wir entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot und Widerruf

Unser Angebot, gleich welcher Art, ist freibleibend; vertragliche Bindung tritt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller entsprechend den Bestellabläufen des Online-Bestellsystems Waren oder Dienstleistungen bestellt.

Der Besteller hat kein Widerrufsrecht, da die Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312g Abs.2 Nr.1 BGB).

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen verstehen sich als Nettopreise. Erhöhen oder reduzieren sich nach Vertragsschluss Abgaben oder Gebühren, die den Warenverkehr belasten (z. B. Zölle, Frachten, Steuern), so sind wir zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt, wenn diese veränderten Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. Das Gleiche gilt bei Unvorhersehbarkeit von tariflichen Lohnerhöhungen und bei Preisänderungen von Vorlieferanten, die nach Vertragsschluss in Kraft treten.

4. Herstellungsverbote für Bauteile im Rahmen von Online-Bestellungen

4.1 Es ist dem Besteller untersagt, Bauteile bei dem Auftragnehmer herstellen zu lassen, die gegen Rechte Dritter, insbesondere gegen Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- oder Patentrechte, sonstige gesetzliche oder behördliche Vorschriften, zum Beispiel gegen § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), § 204 StGB (Verwertung fremder Geheimnisse), oder sonst gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere betrifft dies Bauteile, die gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verstoßen, oder die Nachbildungen von Waffen sind oder dafür gehalten werden können. Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchem Verhalten.

4.2 Bei einem Verstoß des Bestellers gegen seine Pflichten aus vorstehender Ziffer 4.1., können wir die Herstellung und Auslieferung des Bauteils ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig unterbrechen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Wir werden bei der Auswahl der Maßnahme auch die Interessen des Bestellers berücksichtigen, insbesondere auch die Art und den Umfang der Pflichtverletzung. Es muss hierbei von uns nicht geprüft werden, inwieweit die geltend gemachte Rechtsverletzung begründet ist, sondern ein begründeter Verdacht (z.B. die Mitteilung eines Dritten) reicht aus. Erst wenn endgültig feststeht, dass keine Rechtsverletzung durch den Besteller vorliegt, werden wir eine Weiterbearbeitung der Bestellung vornehmen, ohne dass hierbei Schadensersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden können.

4.3 Wir werden den Besteller über jede Unterbrechung aufgrund Ziffer 4.2 unverzüglich informieren und ihn zur Stellungnahme auffordern.

4.4 Der Besteller wird uns von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen uns aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Bestellers gemäß Ziffer 4.1 geltend machen.

5. Fertigung und Lieferung für Online-Bestellungen

5.1 Bei Neukunden beginnen wir mit der Herstellung der Teile erst nach interner Prüfung und Zahlungseingang. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen.

5.2 Dem Besteller obliegt die eigenverantwortliche Prüfung der von ihm angefertigten Konstruktion auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen bei der Herstellung der Bauteile auf den zum Einsatz kommenden 3D-Druckern.

5.3 Die Bauteile werden entsprechend der Konstruktion des Bestellers hergestellt und bilden den von ihm erstellten maschinenlesbaren Datensatz ab. Fehler der Konstruktion und der Datenaufbereitung sind daher allein von dem Besteller zu verantworten. Wir beraten den Besteller nicht hinsichtlich der Konstruktion sowie der Verwendung der Teile. Es erfolgt auch keine Kontrolle oder Verbesserung der Konstruktion und Spezifikation durch uns.

6. Zahlung

6.1  Zahlungen außerhalb von Online-Bestellungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Kommt der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Bei entsprechendem Nachweis sind wir auch zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens berechtigt.

Die Zahlung durch Wechsel ist nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung gestattet. Die Annahme eines Wechsels als auch eines Schecks gilt nur als Zahlung erfüllungshalber. Für den Fall der Zahlung durch Scheck oder Wechsel hat der Besteller Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.

6.2 Sonderregelungen für Online-Bestellung

Wir behalten uns vor, insbesondere bei Neukunden, Online-Bestellungen nur gegen Vorkasse zu bearbeiten

Hierbei erfolgt die Zahlung des Bestellers in der Regel per Kreditkarte, Paypal oder   auf dem Wege der sonstigen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten innerhalb des Bestellungsvorgangs. 


a) Bei Vorkasse nennen wir dem Besteller unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist dabei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. 


b) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte reserviert. Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Bestellers erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Besteller versenden. 


c) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Besteller die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. 


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Besteller auch bei Online-Bestellungen kein  Widerrufsrecht hat, da die Bauteile nach seiner Spezifikation speziell angefertigt werden (§ 312g Abs.2 Nr.1 BGB).

6.3 Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur insoweit möglich, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.4 Wir haben das Recht, mit Forderungen, die wir gegen den Besteller haben, auch dann aufzurechnen, wenn unsere Forderung noch nicht fällig ist. In diesem Fall werden wir dem Besteller die Zinsdifferenz in Höhe von 5 % jährlich erstatten. Eine verschiedenartige Zahlungsweise (Barzahlung einerseits, Akzept andererseits) schließt die Aufrechenbarkeit nicht aus.

6.5 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Verweigert der Besteller die Sicherheitsleistung oder leistet er nach Mahnung keine Vorauszahlung, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.6 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Lieferfrist

Lieferzeiten werden in Wochen- oder Tagesterminen angegeben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Sind zur Ausführung des Auftrags Konstruktionsunterlagen, Modelle, Muster oder dergleichen notwendig, so beginnt die Lieferzeit erst mit deren Zugang.

Zahlt der Kunde bei einer Online-Bestellung per Vorkasse, so beginnt die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferzeit erst nach Eingang der Zahlung.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

Der Besteller ist berechtigt, ab der zweiten Woche eines von uns zu vertretenen Verzugs pauschal einen Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den Ersatz des uns entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

8. Lieferumfang

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Wir behalten uns Über- bzw. Unterlieferungen in Höhe von bis zu 10% der bestellten Menge vor.

9. Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Transport durch uns erfolgt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher 
- auch künftig entstehender Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Berechtigung kann aber für den Fall, dass der Besteller seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, widerrufen werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bzw. Rückgabe der Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts zu verlangen.

Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Der Besteller bleibt bis zum Widerruf der Berechtigung zur Weiterveräußerung zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon jedoch unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

11. Gewährleistung - Haftungsbegrenzung

11.1 Der Besteller verliert jeglichen Gewährleistungsanspruch, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht nachkommt. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen spätestens acht Tage nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, unsachgemäßer Inbetriebsetzung des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder Austauschwerkzeugen oder bei sonstigen schadensverursachenden Einflüssen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

11.2 Besondere Regelungen für Online-Bestellungen

Im Zusammenhang mit den 3D gedruckten Teilen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Rapid Prototyping Bauteile und sonstige Modelle und Bauteile nicht zeitstabil sind. Diese sind demnach unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, entsprechendem dem Verwendungszweck einzusetzen, da es anderenfalls zu Verformungen kommen kann, die dazu führen können, dass ein ordnungsgemäßes Einsetzen des Bauteils nicht mehr möglich ist.

Wir weisen generell darauf hin, dass sich Toleranzen der von uns gefertigten Formen und Spritzgussteile sich nach DIN 16 742 Toleranzgruppe (TG6) richten, jedoch min. ± 0,1 mm anzusetzen sind. Messprotokolle werden dann erstellt, wenn dieses im Auftrag schriftlich niedergelegt wurde und der Besteller Referenzmaße angibt, die bei Auftragserteilung bestätigt werden.

Beim 3D-Drucken von Bauteilen, Rapid Prototyping sowie Abgussteilen aus Silikonformen sowie bei sonstig erstellten Mustern, Prototypen und Einzelteilen sowie Vor- und Kleinserien sind größere Maßabweichungen möglich. Die Abnahme erfolgt bei größeren Maßabweichungen auch dann, wenn der Besteller nicht ausdrücklich auf diese Maße als Bedingung des Auftrages hinweist. Wir haften nicht für Schäden, die aus fehlerhaften Zeichnungen oder CAD-Daten des Bestellers resultieren.

Die von uns ausgelieferten Teile haben folgende Eigenschaften, für die wir nicht haften und keine Gewährleistung geben: Verformung unter Temperatur, Verformung durch falsche und unsachgemäße Lagerung, Änderung der Form und Festigkeit innerhalb 1-3 Wochen nach Herstellung trotz idealer Bedingungen, unbekanntes Verhalten durch chemische oder physikalische Eigenschaften oder Bedingungen und deren Einflüsse.

Nach der Lieferung der Bauteile verpflichtet sich der Besteller wegen der sensiblen Bauteilebeschaffenheit, etwaige Mängel innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die richtige Passform von Bauteilen, die erst nach 3 Tagen nach Anlieferung eingebaut werden.

11.3 Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Ist der Besteller Verbraucher, gilt diese Abkürzung der Fristen nicht und es finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung.

11.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, hat uns der Besteller zur Geltendmachung seiner Rechte eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Wir sind nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Material-, Transport- und Arbeitskosten, die Kosten von Einbau- und Aufbaumaßnahmen nur zur Hälfte. Ist der Besteller ein Verbraucher steht ihm die Wahl der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu.

11.5 Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über die gesetzte Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder die Ersatzlieferung fehl, so stehen dem Besteller die Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu.

11.6 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur

a. bei Vorsatz;

b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter;

c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;

d. bei arglistig verschwiegenen Mängeln;

e. im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Garantiezusage;

f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

12. Konstruktionsleistungen

Wir behalten uns ausdrücklich vor, Konstruktionsleistungen, die wir im Rahmen eines schriftlichen Angebots speziell für den Kunden erbringen, gesondert nach ortsüblichem Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nach Erbringung dieser Leistungen nicht zu einer verbindlichen Bestellung des Kunden kommt.

Konstruktionsleistungen, die erbracht werden, ohne dass es anschließend zu einer Bestellung des Kunden kommt, gelten ausschließlich als unverbindliche Vorschläge, bei denen Änderungen vorbehalten sind. Jegliche Haftung für solche Konstruktionsleistungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Kunde die unverbindlichen Konstruktionsleistungen eigenverantwortlich weiterverwenden, so geschieht dies auf eigene Gefahr.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Dortmund. Gerichtsstand ist Dortmund. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen

14. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zum Besteller findet unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

Anschrift und Kontakt

Murtfeldt Kunststoffe GmbH & Co. KG
Heßlingsweg 14-16
D-44309 Dortmund

Postfach 12 01 61
D-44291 Dortmund

Telefon: (02 31) 2 06 09-0
Telefax: (02 31) 25 10 21


AGB für 3D-Druck-Online-Bestellungen (deutsch), Stand: 07.2017